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Meldungen rund um den Warenverkehr zwischen Deutschland und der Türkei
Wir geben Ihnen gemeinsam mit Expertinnen und Experten am 5. November 2024 in der IHK in Bielefeld einen kompletten Marktüberblick: Starten mit dem Wirtschaftsupdate, geben Tipps zur Firmengründung und dem Vertrieb, erläutern die rechtliche Rahmenbedingungen, berichten aus der Praxis und erklären die Zollabwicklung. - Programm und Anmeldung
Die Botschaft der Republik Türkei weist darauf hin, dass das Formular "Exporter Producer Information Form" für Textilexporte in die Türkei von der Industrie- und Handelskammer bescheinigt werden muss. Nach der IHK-Bestätigung schließt sich eine konsularische Legalisierung an.
Die türkische Botschaft informiert, dass die Einfuhr bestimmter Kunststoffabfälle der Ethylengruppe (GTIP-Code 3915.10) wieder erlaubt ist. Allerdings unterliegen die Einfuhren einer Überwachung. Der türkische Zoll prüft die physische Ware und die Begleitdokumente. Außerdem ist die Einfuhr von Abfällen mit den Codes "12 01 05: Kunststoffspäne und Drehspäne", "15 01 02: Kunststoffverpackungen" und 20 01 39: Kunststoffe" in die Türkei unter der Voraussetzung erlaubt, dass ihre Herkunft und Qualität rückverfolgbar und überprüfbar sind. Außerdem ist der Höchstanteil an Verunreinigungen für importierte Kunststoffabfälle auf 1 Prozent begrenzt.
Seit dem 1. Janaur 2021 müssen Exporteure Ursprungszeugnisse zur Einfuhr in die Türkei zusätzlich zur A.TR nur noch in Ausnahmefällen, die begründet werden können, vorlegen. Darüber hat das türkische Handelsministerium die Zollstellen in einem Schreibent informiert. Die Formulierung lautet: Importeure in die Türkei müssen Ursprungszeugnisse nur noch in solchen Fällen zusätzlich zur A.TR vorlegen, wenn die betreffenden Waren handelspolitischen Maßnahmen unterliegen. Das türkische Handelsministerium übersandte das offizielle Schreiben am 22. Juni 2021 an die EU-Kommission.
Die Türkei erhebt seit längerem bei der Einfuhr einer Vielzahl von Waren Sonderzölle. Die Höhe ist je nach Ware und Warenursprung unterschiedlich und kann bis zu 30 Prozent betragen. Waren mit Ursprung in der EU mit entsprechendem Nachweis unterliegen keinen Sonderzöllen. Für welche Waren der türkische Zoll Zusatzzölle erhebt, ist nur schwer herauszufinden. Eine konsolidierte Liste existiert nach Kenntnis der IHK nicht. Normalerweise wird sich der türkische Importeur melden, wenn er Zölle bezahlen muss und die zusätzlichen Unterlagen anfordern. Durch die Änderung des Zollgesetzes sollte als Nachweis für den EU-Ursprung seit 2021 die Ursprungserklärung auf der Rechnung oder die (Langzeit-)Lieferantenerklärung EU-TR ausreichen.
Bitte beachten Sie bei der Rechnungsstellung, dass der türkische Zoll in der Regel keine separat ausgewiesenen Rabatte akzeptiert. Der türkische Importeur muss dann den unreduzierten Betrag verzollen. Weisen Sie auf der Rechnung besser nur den reduzierten Betrag aus.
Im Amtsblatt der Türkei wurde am 7. November 2020 die Bekanntmachung „Bazı Tekstil ve Konfeksiyon Ürünlerinin Denetimine iliskin Teblig 2021/18“ veröffentlicht, die am 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist. Gemäß der Bekanntmachung über die Registrierung, Bewertung, Genehmigung und Beschränkung von Chemikalien in bestimmten Textilien, Bekleidungs- und Ledererzeugnissen werden alle Maßnahmen in Zusammenhang mit der Einfuhrkontrolle und Überwachung von schädlichen Inhaltsstoffen (wie Azofarbstoffen) über das System TAREKS (Einfuhrgenehmigungsportal der Türkei) und entsprechend einer Risikoanalyse durchgeführt. Laut § 6 der Bekanntmachung wird für betroffene Waren, die mit einer A.TR angemeldet werden, unmittelbar eine TAREKS-Einfuhrgenehmigung erteilt. Details enthält die Bekanntmachung in türkischer Sprache. Betroffene Waren/HS-Code sind der Anlage der Bekanntmachung zu entnehmen. Diese Bekanntmachung ersetzt die Bekanntmachung des Einfuhrerlasses 2020/15 vom 31. Dezember 2019.