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Die Schadstoffbelastung der Luft darf nach EU-Richtlinie und Bundesgesetzgebung bestimmte Werte nicht überschreiten. Diese krankmachenden Schadstoffe sind insbesondere Feinstaub und Stickoxid.
Die IHK Ostwestfalen als Interessensvertreter der gewerblichen Wirtschaft ihres Bezirks unterstützt die Bemühungen der Gebietskörperschaften der Region darin, die Vorgaben durch wirtschaftsverträgliche Maßnahmen einzuhalten. Dabei setzt sich die IHK für Maßnahmen ein, die der Optimierung des Verkehrs dienen.
Hier in NRW ist die jeweilige Bezirkregierung für die Erstellung des Luftreinhalteplanes verantwortlich. Auf der Homepage der Bezirksregierung Detmold werden Erläuterungen zur Luftreinhalteplanung bereitgehalten. Auch die drei bestehenden Luftreinhaltepläne für Bielefeld, Halle und Paderborn sind dort abrufbar. Diejenigen für Bielefeld und Paderborn befinden sich zur Zeit in der Fortschreibung.
Im Rahmen eines Luftreinhalteplanes sind verschiedenste Maßnahmen möglich, z. B.
Davon sind einige gegen Feinstaub effizienter, andere gegen Stickoxide. Manche führen zu einer Ungleichbehandlung ganzer Wirtschaftszweige und sollten nur im Notfall eingesetzt werden.
Die Messwerte in Paderborn lagen 2019 bei 40 µg/m³ (Bahnhofstraße, 2018: 45 µg/m³) bzw. 38 µg/m³ (Friedrichstraße, 2018: 43 µg/m³). Am Bielefelder Jahnplatz lagen sie 2019 bei ca. 36 µg/m³ (Jahnplatz, 2018: 40 µg/m³).In beiden Städten sind die Messwerte in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken. Wir gehen davon aus, dass der Grenzwert von 40 µg/m³ durch die natürliche Erneuerung des Fahrzeugbestands, die Nachrüstung älterer Diesel und weiterer Maßnahmen wie der Verbesserung des ÖPNV-Angebots in den nächsten Jahren eingehalten wird. Beide Kommunen benötigen weiterhin durchdachte, übergeordnete Konzepte für eine nachhaltige Mobilität, die den ÖPNV und auch den Radverkehr stärken, aber den Motorisierten Individualverkehr nicht vernachlässigen.