Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld


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Öffentliche Bestellung und Vereidigung

Sachverständige auf Gebieten der Wirtschaft, Wissenschaft und Technik, die über besondere Sachkunde verfügen und persönlich geeignet sind, können von der IHK öffentlich bestellt und vereidigt werden. Die rechtliche Grundlage hierfür bilden die Gewerbeordnung, die Sachverständigenordnung der IHK und die Richtlinien zur Sachverständigenordnung (siehe Download-Kasten).

Ein Sachverständiger, der die öffentliche Bestellung beantragt, muss der IHK seine besondere Sachkunde nachweisen. Nach welchen Kriterien dieser Nachweis erbracht werden kann, können Sie in einem Merkblatt der IHK (ebenfalls im Download-Kasten) hierzu entnehmen. Darüber hinaus muss ein Bewerber über Kenntnisse der besonderen Rechte und Pflichten öffentlich bestellter Sachverständiger verfügen.

Eine eigenständige Ausbildung zum Sachverständigen gibt es nicht - vielmehr muss jeder Bewerber über die erforderliche Qualifikation aufgrund seines beruflichen Werdegangs verfügen. Einzelne Detailfragen können in Seminaren, Tagungen oder Lehrgängen vertieft werden. Solche Veranstaltungen werden nicht von der IHK, sondern von überwiegend privaten Anbietern durchgeführt.

Derartige Weiterbildungsveranstaltungen können aber weder die notwendige jahrelange praktische Erfahrung noch die überdurchschnittlichen theoretischen Kenntnisse ersetzen, sondern nur unterstützen. Die Teilnahme an einer solchen Veranstaltung ist noch kein Sachkundenachweis, auch wenn sie mit einer Prüfung, einem Zertifikat o. ä. abgeschlossen wird.

Für die meisten Fachgebiete gibt es fachliche Bestellungsvoraussetzungen. Darin werden Anforderungen an die Ausbildung und bisherige berufliche Praxis definiert, deren Erfüllung für die öffentliche Bestellung erforderlich ist. Die derzeit bestehenden fachlichen Bestellungsvoraussetzungen können Sie von uns oder aus der Zusammenstellung des Instituts für Sachverständigenwesen e.V. im Internet beziehen.

Wir empfehlen, sich in jedem Fall vorab telefonisch über die Voraussetzungen zu informieren und bei ernstlichem Interesse anschließend einen Termin für ein persönliches Gespräch zu vereinbaren.

Bundesweites IHK-Sachverständigenverzeichnis

Von den Industrie- und Handelskammern in Deutschland sind zurzeit über 8.400 Sachverständige für 264 unterschiedliche Sachgebiete öffentlich bestellt und vereidigt. Eine Vielzahl von Fragestellungen lässt sich also mit Hilfe regionaler Fachleute beantworten. Unsere aktuellen Listen finden Sie unter Downloads.

Im bundesweiten IHK Sachverständigenverzeichnis kann im Internet kostenfrei nach den über 8.400 öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen recherchiert werden. Das Sachverständigenverzeichnis finden Sie hier:

Bundesweites Sachverständigenverzeichnis der IHK