Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld


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Immobiliardarlehensvermittler

Im Jahr 2016 wurde das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften vom 11. März 2016 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2016, Teil I Nr. 12 vom 16. März 2016, S. 396 ff.). Damit werden u. a. neue gewerberechtliche Berufszugangs- und Berufsausübungsvorschriften für Immobiliardarlehensvermittler eingeführt (vgl. Artikel 10 des Gesetzes, Änderung der Gewerbeordnung).

Weitere Informationen zur Erlaubnis- und Registrierungspflicht entnehmen Sie bitte dem Merkblatt, das als PDF-Download zur Verfügung steht.

Sachkundeprüfung für Immobiliardarlehensvermittler

Alle Informationen, Termine und Anmeldungsdokumente zur Sachkundeprüfung für Immobiliardarlehensvermittler finden Sie im Bereich Prüfungen -> Sachkundeprüfung für Immobiliardarlehensvermittler.

Wohnimmobilienkreditrichtlinie

Wenn Sie gewerbsmäßig den Abschluss von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen im Sinne des § 491 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) oder entsprechende entgeltliche Finanzierungshilfen im Sinne von § 506 BGB vermitteln oder Dritte zu solchen Verträgen beraten wollen, benötigen Sie die Erlaubnis der zuständigen Behörde als Immobiliardarlehensvermittler /-in nach § 34i Absatz 1 der Gewerbeordnung (GewO).

Welche Voraussetzungen sind für die Erlaubnis nach § 34i GewO zu erfüllen?

  • Persönliche Zuverlässigkeit 
    Ein polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde und ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister sind vorzulegen. 
  • Geordnete Vermögensverhältnisse
    Nachweis, dass gegen den Antragsteller kein laufendes Insolvenzverfahren anhängig ist und kein Eintrag im Schuldnerverzeichnis vorliegt.
  • Berufshaftpflichtversicherung 
    Das Bestehen einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung laut gesetzlicher Vorgabe ist zu dokumentieren. 
  • Sachkunde 
    Fachkenntnisse werden durch den Nachweis bestimmter Ausbildungsgänge nebst Praxiserfahrung oder durch das Ablegen einer Sachkundeprüfung nachgewiesen.

Hier finden Sie alle wichtigen Formulare und Unterlagen für Immobiliardarlehensvermittler, die die IHK Ostwestfalen zur Verfügung stellt. Füllen Sie das betreffende Formular bitte aus und schicken es uns eigenhändig unterschrieben zusammen mit den erforderlichen Nachweisunterlagen zu.

Checkliste

Die Checkliste gibt Ihnen Informationen über die erforderlichen Nachweisunterlagen, die dem Antrag beizufügen sind.

Erlaubnisverzicht

Mit diesem Formular können Sie auf die Erlaubnis verzichten und Ihren Eintrag im Vermittlerregister löschen lassen.