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Die Attraktivität unseres Wirtschaftsstandortes ist nicht ausschließlich vom Angebot der Gewerbeflächen abhängig. Neben diesem wichtigen Spezialthema ist darüber hinaus wichtig, in welcher Weise sich die Städte und Gemeinden insgesamt weiterentwickeln und welche Bereiche gänzlich von zusätzlicher Bebauung freigehalten werden sollen. Darüber hinaus ist für die gewerbetreibenden Unternehmer die Verkehrsinfrastrukturausstattung von höchstem Range. Das Netz der Verkehrsinfrastruktur muss grenzüberschreitend festgelegt werden um den Städten einen attraktiven und vor allen Dingen funktionstüchtigen Austausch von Waren, Dienstleistungen und Einwohner zu ermöglichen.
Die Regional- und Landesplanung hat diese übergeordnete Aufgabe übernommen. Sie steht damit oberhalb der Stadtplanung und funktioniert durch ein sogenanntes abgeschichtetes Planungsmodell aus Regionalplanung, Landesplanung, Bundesraumordung und europäischer Raumordung.
Die Industrie- und Handelskammer vertritt in diesen Planungsebenen die Interessen von Industrie, Handel und Dienstleistungsgewerbe im Rahmen von Stellungnahmen und Hintergrundgesprächen mit Entscheidern. Mit öffentlichen Diskussionen und dem Engagement in politischen Gremien arbeiten wir für einen attraktiven Wirtschaftsstandort Ostwestfalen.
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