Anmeldefristen zur Abschlussprüfung – Sommer 2018
Zur Sommerprüfung 2018 werden gem. § 43 Abs. 1 Ziffer 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) alle Auszubildenden zugelassen, deren vertraglich vereinbarte Ausbildungszeit bis zum 30. September 2018 endet.
Anmeldeschluss ist der 19. Februar 2018.
Ausnahme:
- Für alle Berufe mit Fachaufgabe, Projekt oder Dokumentation ist Anmeldeschluss am 19. Dezember 2017.
- Für alle IT-Berufe ist Anmeldeschluss am 19. Januar 2018.
Die Anmeldevordrucke werden den Ausbildungsbetrieben von der Industrie- und Handelskammer rechtzeitig zugestellt.
Anträge
- ...gemäß § 8 Abs. 1 und 2 BBiG (Abkürzung der Ausbildungszeit aufgrund anrechenbarer Vorbildung)
- ...gemäß § 45 Abs. 1 BBiG (vorzeitige Zulassung aufgrund überdurchschnittlicher Leistungen)
- ...gemäß § 45 Abs. 2 und 3 BBiG (Zulassung im Ausnahmefall = Externenprüfung)
sind bis spätestens 19. Januar 2018
bei der Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld einzureichen, sofern die Zulassung zur Abschlussprüfung Sommer 2018 erfolgen soll.
Ausnahme: Für alle Berufe mit Fachaufgabe, Projekt oder Dokumentation ist Annahmeschluss am 19. Dezember 2017
Anträge, die nach den Terminen eingehen, können für die Zulassung zur Abschlussprüfung Sommer 2018 nicht mehr berücksichtigt werden.
Anmeldefristen zur Abschlussprüfung – Winter 2018/2019
Ansprechpartner

Burkhard Hupe

Michael Kaiser

Björn Kelle

Maik Scholz-Gutknecht

Peter Gelhar

Burkhard Heinisch

Justine Lexy

Michael Lumperda

Uwe Gößling
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Ausbildungsdownloads
Ausbildungsvertrag als DownloadVersion vom Oktober 20171.5 M
Antrag auf Änderung des Ausbildungsvertrages165 K
Umschulungsvertrag424 K
Personalbogen Ausbilder76 K
Personalbogen Pruefer 2013 mit iban.pdf184 K
Prüfungsordnung Abschluss- und Umschulungsprüfungen334 K
Richtlinien für die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung - Zulassung in besonderen Fällen48 K
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