
Aktuelles Detail
Neuregelung "Gründungszuschuss" der Bundesagentur für Arbeit ab 28.12.2011
Kategorie: Starthilfe u. UnternehmensförderungAm 22.12.2011 wurde das "Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt", das die Neuregelung des Gründungszuschusses beinhaltet, vom Bundespräsidenten unterzeichnet. Am 27.12.2011 wurde das Gesetz im Bundesanzeiger veröffentlicht, so dass die Änderungen am Tage nach der Veröffentlichung, also am 28.12.2011, in Kraft getreten sind.
Für Existenzgründer, die sich aus der Arbeitslosigkeit selbstständig machen und den Gründungzuschuss der Agentur für Arbeit in Anspruch nehmen möchten, gelten damit ab diesem Datum neue Regeln:
- Es muss ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen bestehen.
- Die Bezugszeit des Gründungszuschusses (ALG I + 300 €) wird auf 6 Monate verkürzt. Anschließend kann eine Verlängerung (300 €) für 9 Monate beantragt werden.
- Der Gründungszuschuss wird von einer Pflichtleistung zu einer Ermessensleistung, d.h. die Agentur für Arbeit entscheidet anhand der Qualität des Gründungskonzeptes und der Erfolgsaussichten der Gründung, ob der Gründungszuschuss gewährt wird oder nicht.
Bei der Entscheidung ist der Vorrang der Vermittlung zu berücksichtigen, soweit sofort oder in absehbarer Zeit Stellenangebote unterbreitet werden können und eine - möglichst nachhaltige- Integration innerhalb des Arbeitslosengeld-Bezugsraums realistisch ist. Die Prüfung des Vermittlungsvorrangs erfolgt individuell, d.h. bestimmte Branchen oder Fachkräfte sind nicht grundsätzlich von einer Förderung ausgeschlossen.
Der Gründungszuschuss dient zur Sicherung des Lebensunterhalts und sozialen Sicherung; dabei ist jedoch immer die Eigenleistungsfähigkeit des Antragstellers zu berücksichtigen.
Beachten Sie bitte, dass es künftig noch stärker als bisher bereits auf das erste Gespräch mit dem zuständigen Berater bei der Agentur für Arbeit ankommen wird, da ggf. schon im ersten Termin eine Eingliederungsvereinbarung mit Ihnen geschlossen werden kann. Sie sollten sich also bereits im Vorfeld gute Argumente überlegen, weshalb Sie aufgrund Ihrer Persönlichkeit als Gründer/in geeignet sind und weshalb Ihr geplantes Geschäftsmodell Erfolg verspricht. Mit einem Persönlichkeitstest kann ihre Eignung zur Selbstständigkeit überprüft werden. Sie können sich mit unserem Persönlichkeitstest in der IHK-Gründungswerkstatt dafür fit machen.
Gehen Sie also nicht unvorbereitet in dieses und weitere Gespräche mit der Agentur für Arbeit. Wir bieten Ihnen dabei unsere Unterstützung an; vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit unseren Gründungslotsen in Bielefeld (0521 554-450) oder mit unseren Beratern in den Zweigstellen Paderborn (05251 1559-12 bzw. -28) oder Minden (0571 38538-12).
Weitergehende Informationen finden Sie hier:
Agentur für Arbeit - Gründungszuschuss
Einstiegsgeld nach § 16 b/c des SGB II - ALG II-Empfänger
- 1: Standortpolitik.
- 2: Starthilfe und Unternehmensförderung.
- 2.1: Aktuelles
- 2.2: Geschäftsfeld / Ziele
- 2.3: Unternehmensgründung
- 2.4: Unternehmensfinanzierung
- 2.5: Unternehmenssicherung
- 2.6: Unternehmensnachfolge
- 2.7: Branchen
- 2.8: Datenbanken
- 2.9: Ansprechpartner nach Themen
- 3: Berufliche Bildung.
- 4: Innovation | Umwelt.
- 5: International.
- 6: Recht | Steuern.
- 1: Home.
- 2: Wir über uns.
- 3: Mitgliedschaft und Beiträge.
- 4: Veranstaltungen.
- 5: IHK-Service.
- 6: Zweigstellen.
- 7: Presse.
- 8: Kontakt.
- 9: Links.
- 10: Newsletter.
- 11: Shop.
- 12: Stellenangebote.
- 13: Bildgalerien.















