
Umsatzsteuer National
Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer (auch Mehrwertsteuer genannt), ist in ihrer wirtschaftlichen Wirkung eine allgemeine Verbrauchssteuer. Mit ihr wird grundsätzlich der gesamte private und öffentliche Verbrauch (d. h. vom Endverbraucher erworbene Güter und in Anspruch genommene Dienstleistungen) belastet.
Hierdurch unterscheidet sie sich von der Einkommen- bzw. Lohnsteuer, die auf die individuelle Leistungsfähigkeit des einzelnen Steuerpflichtigen Rücksicht nehmen.
Eine Steuerkumulierung, d. h. die Erhebung der Steuer von der Steuer, ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dies wird durch den Vorsteuerabzug erreicht. Er berechtigt den Unternehmer, von der Steuer, die er für seine Umsätze schuldet, die Umsatzsteuerbeträge (Vorsteuern) abzuziehen, die ihm andere Unternehmer für ihre an ihn ausgeführten steuerpflichtigen Umsätze offen in Rechnung gestellt haben. Abziehbar als Vorsteuer ist auch die Umsatzsteuer auf innergemeinschaftliche Erwerbe (Erwerbsteuer) sowie die Einfuhrumsatzsteuer, die der Unternehmer bei der Wareneinfuhr aus Nicht-EU-Staaten an das Zollamt entrichtet hat.
Ein vereinfachtes schematisches Beispiel, an dem der Weg einer Ware über mehrere Handelsstufen zum Endverbraucher verfolgt wird, soll dies verdeutlichen:
Händler A liefert an Händler B eine Ware für 100 Euro zuzüglich 19 Euro Umsatzsteuer (19 Prozent von 100 Euro). A zahlt 19 Euro Umsatzsteuer an das Finanzamt. In gleicher Höhe macht B gegenüber dem Finanzamt einen Vorsteuerabzug geltend. Veräußert B den Gegenstand für 140 Euro zuzüglich 26,60 Euro Umsatzsteuer (19 Prozent von 140 Euro) an den Händler C weiter, so hat B für diesen Umsatz 26,60 Euro Umsatzsteuer an das Finanzamt zu entrichten, während C in gleicher Höhe einen Vorsteuerabzug in Anspruch nimmt. Veräußert C diese Waren für 200 Euro zuzüglich 38 Euro Umsatzsteuer (19 Prozent von 200 Euro) an einen Endverbraucher, so hat er für den Umsatz 38 Euro Umsatzsteuer an das Finanzamt zu entrichten. Dieser Betrag verbleibt endgültig dem Fiskus.
An dem Beispiel wird deutlich, dass die Umsatzsteuer eine Steuer ist, die sich nur beim Verkauf an einen Letztverbraucher realisiert.

Pflichtangaben für Rechnungen
Durch das am 1. Januar in Kraft getretene Steueränderungsgesetz 2003 wurden die Pflichtangaben in Rechnungen neu gefasst. Bedeutung haben die Regelungen vor allem für den Vorsteuerabzug des Rechnungsempfängers. Im Zusammenhang zu den neuen Regelungen hat das Bundesministerium für Finanzen drei erläuternde BMF-Schreiben (BMF = Bundesministerium für Finanzen) vom ... 3. August 2004 erlassen. Darin hat das Ministerium unter anderem darauf hingewiesen, dass mehr...
Muster einer Rechnung nach der neuen Regelung mehr...
Umsatzsteuer-Voranmeldung
Umsatzsteuer-Voranmeldung findet ab 2006 nur noch elektronisch statt. Formulare finden sie bei ELSTER.
Schutz bei Steuerschulden
Vor allem kleinere Gewerbetreibende und Unternehmen haben oftmals Probleme im Umgang mit dem Finanzamt. Dies hängt vor allem damit zusammen, dass sie sich nur unzureichend mit steuerlichen Regelungen und Vorschriften auskennen und aus wirtschaftlichen Gründen die Hilfe eines steuerlichen Beraters nicht in Anspruch nehmen können. Nicht selten sind Steuerschulden bei den betreffenden Unternehmen entstanden, die sie in existenzbedrohende Schwierigkeiten bringen. Die Schwierigkeiten sind dabei nicht nur in finanzieller Hinsicht zu sehen. Es besteht die Gefahr, dass dem Unternehmer, aufgrund mehr...
Merkblatt zur Differenzbesteuerung
Die Differenzbesteuerung wird seit dem 1. Januar 1995 auch bei Gebrauchsgegenständen, Kunstgegenständen, Sammlungsstücken und Antiquitäten angewendet. Damit wurde die bereits seit dem 1. Juli 1990 wirksame Differenzbesteuerung für gebrauchte Kraftfahrzeuge auf alle Gebrauchtwaren ausgedehnt. mehr...
Besteuerung von elektronischen Leistungen
Umsatzsteuer; Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen im Sinne des § 3a Abs. 4 Nr. 13 UStG sowie auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen im Sinne des § 3a Abs. 4 Nr. 14 UStG. ... Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen (...) und von auf elektronischem Weg erbrachten sonstigen Leistungen (...) ab 1. Juli 2003 Folgendes: mehr...
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