Gewerbesteuer

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Die Gewerbesteuer

Die Gemeinden sind berechtigt, die Gewerbesteuer zu erheben. Sie legen jährlich den so genannten Gewerbesteuerhebesatz fest. Der Gewerbesteuer unterliegt jeder Gewerbebetrieb, der in Deutschland tätig ist. Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag. Der Gewerbeertrag ergibt sich aus dem einkommen- beziehungsweise körperschaftssteuerlichen Gewinn, der um gesetzlich bestimmte Kürzungen und Hinzurechungen ergänzt wird. Die Gewerbesteuer ist als Betriebsausgabe abzugsfähig. Die Reform der Unternehmensbesteuerung ermöglicht gewerbesteuerpflichtigen Personenunternehmen, die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuerschuld für gewerbliche Gewinne anzurechnen.  mehr...

 

Gewerbesteuer-Rechner Nordrhein-Westfalen

Berechnen Sie schnell und einfach, wie hoch Ihre Gewerbesteuerschuld ist - und vergleichen Sie, was Sie in anderen Gemeinden zahlen müssten. Der Rechner enthält die Hebesätze aller 396 Städte und Gemeinden Nordrhein-Westfalens.

hier zu dem Link der IHK Köln