Einkommen- und Lohnsteuer

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Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung von Jahressteuererklärungen - Neuregelungen ab 2012

Ab 2012 gelten neue Regeln der elektronischen Übermittlung von Jahressteuererklärungen. Näheres hierzu im Schreiben vom Finanzministerium NRW. hier

Lohnsteuer: BMF-Schreiben zu Pauschbeträgen für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten ab 01.01.2012

Mit Schreiben vom 08.12.2011 hat das BMF die ab 01.01.2012 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsreisen neu bekanntgegeben. 

Die Änderungen im Vergleich zum 01.01.2010 sind in Fettdruck wiedergegeben:
hier

Zusätzliches Informationsschreiben für die Arbeitnehmer über die Verschiebung des Verfahrensstarts der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)

Das BMF hat uns ein zusätzliches Informationsschreiben für die Arbeitnehmer über die Verschiebung des Starts der ELStAM-Datenbank zur Verfügung gestellt:

Informationsunterlagen für Arbeitnehmer zum Lohnsteuerabzug ab 2012

Einkommen- und Lohnsteuer

Einkommensteuer

Gegenstand der Einkommensteuer ist das Einkommen von natürlichen Personen.

Der Einkommensteuer unterliegen die Einkünfte

1. aus Land- und Forstwirtschaft,
2. aus Gewerbebetrieb,
3. aus selbständiger Arbeit,
4. aus nichtselbständiger Arbeit,
5. aus Kapitalvermögen,
6. aus Vermietung und Verpachtung sowie
7. die sonstigen in §22 EStG genannten Einkünfte (z.B. Einkünfte aus einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften).


Lohnsteuer

Bei Arbeitnehmern wird die vom Arbeitslohn zu zahlende Einkommensteuer im Wege des Abzugs vom Arbeitslohn erhoben (Lohnsteuer).

 

Reisekosten

So rechnen Sie rechtssicher ab! 

- Begriff der Reisekosten
- Fahrtkosten
- Verpflegungsmehraufwendungen bei Inlands- und Auslandsreisen
- Übernachtungskosten bei Inlands- und Auslandsreisen
- Reisenebenkosten 


mehr dazu in unserem Merkblatt

BMF zum Thema Frühstück

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Auslandspauschbeträge ab 2010

Übersicht auf der Seite des BMF  mehr...

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Sachbezugswerte 2009

Zum Arbeitslohn rechnen grundsätzlich alle Einnahmen, die dem Arbeitnehmer durch das Dienstverhältnis zufließen. Erhält der Arbeitnehmer bestimmte Sachleistungen, wie beispielsweise Mahlzeiten und Unterkunft kostenlos oder verbilligt gestellt, regelt die amtliche Sachbezugsverordnung, mit welchen steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Werten diese Sachbezüge anzusetzen sind.   mehr...

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Mini-Jobs - Steuern und Sozialversicherung

Seit dem 1. April 2003 gilt die Mini-Job-Regelung. Sie betrifft Arbeitnehmer, die nur teilzeitbeschäftigt sind. Wenn sie geringfügig entlohnt werden oder nur kurzfristig beschäftigt sind, gelten für sie Besonderheiten bei der Steuer und der Sozialversicherung. Mit dem Haushaltsbegleitgesetz wurden die Pauschalabgaben für geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse ab dem 1. Juli 2006 von 25 auf 30 Prozent erhöht. Geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse in Privathaushalten sind von der Erhöhung nicht betroffen. Welche Abgabenbelastungen sich für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ergeben, zeigt die nachstehende Übersicht:   mehr...

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Schutz bei Steuerschulden

Vor allem kleinere Gewerbetreibende und Unternehmen haben oftmals Probleme im Umgang mit dem Finanzamt. Dies hängt vor allem damit zusammen, dass sie sich nur unzureichend mit steuerlichen Regelungen und Vorschriften auskennen und aus wirtschaftlichen Gründen die Hilfe eines steuerlichen Beraters nicht in Anspruch nehmen können. Nicht selten sind Steuerschulden bei den betreffenden Unternehmen entstanden, die sie in existenzbedrohende Schwierigkeiten bringen. Die Schwierigkeiten sind dabei nicht nur in finanzieller Hinsicht zu sehen. Es besteht die Gefahr, dass dem Unternehmer, aufgrund   mehr...

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Bauabzugsbesteuerung

Mit dem "Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe" wurde ein Steuerabzug beim Empfang von Bauleistungen an Bauwerken eingeführt. Unternehmer im Sinne des § 2 Umsatzsteuergesetz (UStG) und Öffentliche Körperschaften, die Bauleistungen empfangen, haben seit dem 1. Januar 2002 15 Prozent der Rechnungssumme einzubehalten und an das Finanzamt des leistenden Bauunternehmers abzuführen.      mehr...

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Folgebescheinigung zur Bauabzugsbesteuerung

Sechs Monate vor Ablauf einer Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG kann auf Antrag des Leistenden einer Freistellungsbescheinigung erstellt werden, deren Geltungsdauer an die Geltungsdauer der bereits erstellten Freistellungsbescheinigung anknüpft.   mehr...

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