Abgabenordnung

Sie sind hier: Recht | SteuernSteuerartenAbgabenordnung

Abgabenordnung

In der Abgabenordnung sind die Grundregeln der Besteuerung festgelegt. Die Abgabenordnung enthält allgemeine Vorschriften zum Steuer- und sontigen Abgabenrecht, die für verschiedene Arten von Steuern von Bedeutung sind. Dazu gehören Begriffsdefinitionen, Zuständigkeitsegelungen, Regelungen zum Verwaltungsverfahren in Steuersachen einschließlich Vollstreckung und Einspruchsverfahren. Außerdem sind hier Tatbestände von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zu finden, unter anderem zur Steuerhinterziehung. Auch die Anerkennung der Gemeinnützigkeit - mit der vor allem viele Vereine Steuern sparen -  ist in der Abgabenordnung geregelt.

 Die Abgabenordnung ist in folgende neun Teile untergliedert: 

  • Einleitende Vorschriften

(Anwendungsbereich der Abgabenordnung, steuerliche Begriffsbestimmungen, Zuständigkeit der Finanzbehörden, Steuergeheimnis, Haftungsbeschränkung für Amtträger)

 

  • Steuerschuldrecht

(Steuerpflichtiger, Steuerschuldverhältnis, steuerbegünsitgte Zwecke, Haftung)

 

  • Allgemeine Verfahrensvorschriften

(Verfahrensgrundsätze, Verwaltungsakte)

 

  • Durchführung der Besteuerung

(Erfassung der Steuerpflichtigen, Mitwirkungspflichten, Festsetzungs- und Feststellungsverfahren, Außenprüfung, Steuerfahndung, Steueraufsicht in besonderen Fällen)

 

  • Erhebungsverfahren

(Verwirklichung, Fälligkeit und Erlöschen von Ansprüchen aus Steuerschuldverhältnissen, Verzinsung und Säumniszuschläge, Sicherheitsleistung)

 

  • Vollstreckung

(allgemeine Vorschriften, Vollstreckung wegen Geldforderung, Vollstreckung wegen anderen Leistungen als Geldforderungen, Kosten)

 

  • Außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren

(Zulässigkeit der Rechtsbehelfe, allgemeine Verfahrensvorschriften, besondere Verfahrensvorschriften)

 

  • Straf- und Bußgeldvorschriften; Straf- und Bußgeldverfahren

(Strafvorschriften, Bußgeldvorschriften, Strafverfahren)

 

  • Schlussvorschriften

 

Nach oben

Aufbewahrungsfristen für Geschäftsunterlagen

Die Vorschriften über die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen ergeben sich aus einer Vielzahl von Gesetzen und Schreiben des Bundesfinanzministeriums. Überblick über die wichtigsten Regelungen finden Sie hier:  Aufbewahrungspflichten

Nach oben

Buchführungspflicht

Gewerbetreibende, die handelsrechtlich zur Führung von Büchern verpflichtet sind, haben das Betriebsvermögen nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung anzusetzen.

Buchführungspflicht

Nach oben

Die Steuertermine

Für die Abgabe der verschiedenen Steuervoranmeldungen und -erklärungen gelten unterschiedliche Fristen.

Hier finden Sie die Termine für das Jahr 2009. Steuertermine

Nach oben

Dokumentation von Verrechnungspreisen

Auf Grund des neu eingeführten § 90 Abs. 3 Abgabenordnung werden Unternehmen, die Geschäftsbeziehungen mit ihren ausländischen Konzerngesellschaften unterhalten, angehalten diverse Dokumentationspflichten zu erbringen. Einzelheiten ergeben sich durch die vom Bundesfinanzministerium am 28. Oktober 2003 hierzu erlassene "Verordnung zu Art, Inhalt, und Umfang von Aufzeichnungen im Sinne des § 90 Abs. 3 der Abgabenordung".

 

Im einzelnen beinhaltet diese Verordnung:

  • die Grundsätze der Aufzeichnungspflicht
  • Art, Inhalt und Umfang der Aufzeichnungen
  • die zeitnahe Erstellung von Aufzeichnungen bei außergewöhnlichen Geschäftsvorfällen
  • die allgemeinen erforderlichen Aufzeichnungen
  • die erforderlichen Aufzeichnungen in besonderen Fällen
  • die Anwendungsregelungen für kleinere Unternehmen und Steuerpflichtige mit anderen als Gewinneinkünften
  • die entsprechende Anwendung bei Betriebsstätten und Personengesellschaften.

Die neue Verordnung ist rückwirkend zum 30. Juni 2003 in Kraft getreten.    mehr...

Nach oben