
Sachverständigenwesen

Öffentliche Bestellung und Vereidigung
Sachverständige auf Gebieten der Wirtschaft,
Wissenschaft und Technik, die über besondere
Sachkunde verfügen und persönlich geeignet
sind, können von der IHK öffentlich bestellt und
vereidigt werden. Die rechtliche Grundlage
hierfür bilden die Gewerbeordnung, die
Sachverständigenordnung der IHK und die
Richtlinien zur Sachverständigenordnung.
Ein Sachverständiger, der die öffentliche Bestellung beantragt, muss der IHK seine besondere Sachkunde nachweisen. Nach welchen Kriterien dieser Nachweis erbracht werden kann, können Sie in einem Merkblatt der IHK hierzu entnehmen. Darüber hinaus muss ein Bewerber über Kenntnisse der besonderen Rechte und Pflichten öffentlich bestellter Sachverständiger verfügen.
Eine eigenständige Ausbildung zum Sachverständigen gibt es nicht - vielmehr muss jeder Bewerber über die erforderliche Qualifikation aufgrund seines beruflichen Werdegangs verfügen. Einzelne Detailfragen können in Seminaren, Tagungen oder Lehrgängen vertieft werden. Solche Veranstaltungen werden nicht von der IHK, sondern von überwiegend privaten Anbietern durchgeführt.
Derartige Weiterbildungsveranstaltungen können aber weder die notwendige jahrelange praktische Erfahrung noch die überdurchschnittlichen theoretischen Kenntnisse ersetzen, sondern nur unterstützen. Die Teilnahme an einer solchen Veranstaltung ist noch kein Sachkundenachweis, auch wenn sie mit einer Prüfung, einem Zertifikat o. ä. abgeschlossen wird.
Für die meisten Fachgebiete gibt es fachliche Bestellungsvoraussetzungen. Darin werden Anforderungen an die Ausbildung und bisherige berufliche Praxis definiert, deren Erfüllung für die öffentliche Bestellung erforderlich ist. Die derzeit bestehenden fachlichen Bestellungsvoraus-
setzungen können Sie von uns oder aus der Zusammenstellung des Instituts für Sachverständigenwesen e.V. im Internet beziehen.
Wir empfehlen, sich in jedem Fall vorab telefonisch über die Voraussetzungen zu informieren und bei ernstlichem Interesse anschließend einen Termin für ein persönliches Gespräch zu vereinbaren.
Ihr Ansprechpartner:
Bernd Falge
Tel.: 0521 554-206
Fax: 0521 554-5206
Suche nach Sachverständigen
Von den Industrie- und Handelskammern in Deutschland sind zurzeit über 8.400 Sachverständige für 264 unterschiedliche Sachgebiete öffentlich bestellt und vereidigt. Eine Vielzahl von Fragestellungen lässt sich also mit Hilfe regionaler Fachleute beantworten.
Verzeichnis der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen der IHK Bielefeld (97 KB)
Im bundesweiten IHK Sachverständigenverzeichnis kann im Internet kostenfrei nach den über 8.400 öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen recherchiert werden.
Sachverständigenverzeichnis
- 1: Standortpolitik.
- 2: Starthilfe und Unternehmensförderung.
- 3: Berufliche Bildung.
- 4: Innovation | Umwelt.
- 5: International.
- 6: Recht | Steuern.
- 6.1: Aktuelles
- 6.2: Geschäftsfeld / Ziele
- 6.3: Berufszulassung Versicherungsvermittler
- 6.4: Finanzanlagenvermittler
- 6.5: Recht von A - Z
- 6.6: Öffentliches Auftragswesen
- 6.7: Außergerichtliche Streitbeilegung
- 6.8: Steuerarten
- 6.9: Steuerpolitik
- 6.10: Öffentliche Finanzen
- 6.11: Sachverständigenwesen
- 6.12: Ausschüsse und Arbeitskreise
- 6.13: Veranstaltungen
- 6.14: Handelsregistermitteilungen
- 6.15: Merkblätter
- 6.16: Ansprechpartner nach Themen
- 1: Home.
- 2: Wir über uns.
- 3: Mitgliedschaft und Beiträge.
- 4: Veranstaltungen.
- 5: IHK-Service.
- 6: Zweigstellen.
- 7: Presse.
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