Wettbewerbsrecht

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Wettbewerbsrecht

Der freie Wettbewerb ist wesentlicher Bestandteil der Marktwirtschaft. Die Verfolgung von Wettbewerbsverstößen dient dem Schutz des fairen Wettbewerbs. Die Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hat der Gesetzgeber Ihrer IHK ausdrücklich übertragen und ist Ausdruck der Selbst-verwaltung der Wirtschaft.

Dazu verfolgt Ihre IHK Wettbewerbsverstöße entweder selbst oder in enger Zusammenarbeit mit der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. bzw. mit dem Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V. 

Damit es erst gar nicht zu einem Wettbewerbsverstoß oder gar zu einer Abmahnung kommt, erteilen wir Ihnen als unser Mitgliedsunternehmen Rechtsauskünfte zu allen wettbewerbsrechtlichen Fragestellungen.

Ihre IHK hat außerdem eine Einigungsstelle zur Beilegung von Wettbewerbsstreitigkeiten errichtet, vor der Sie eine gütliche Einigung herbeiführen können.

Zu Einzelthemen halten wir Merkblätter bereit.

 

Ihr Ansprechpartner in der IHK: 
Lars Döhler
Tel.:  0521 554-215