Gewerbliche Schutzrechte/ Urheberrecht

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Gewerbliche Schutzrechte

Kreativität und Erfindergeist ist von Unternehmen gerade in Deutschland mehr denn je gefordert. Umso wichtiger wird der Schutz vor Ideenklau und Nachahmung. Daher spielen gewerbliche Schutzrechte zunehmend eine größere Rolle.

Marke
Eine Marke ist ein Kennzeichnungsmittel für Waren und Dienstleistungen, welches dazu dient eine klare Unterscheidung von anderen Herstellern zu erreichen. Die Marke als Schutzrecht wird im Markengesetz (MarkenG) geregelt. 

Neben den häufigsten Markenformen, den Wort- und Bildmarken, gibt es kombinierte Wort-/Bildmarken, Farbmarken, Hörmarken, Geruchsmarken, Slogans und dreidimensionale Markenformen. Denkbar sind auch Kombinationen verschiedener Markenformen, z.B. dreidimensionale Zeichen mit Wort oder Bild. 

Geschmacksmuster 
Das Geschmacksmuster schützt die äußere Erscheinungsform, d.h. die Farb- und Formgestaltung von Produkten. Gegenstand des Geschmackmusters sind gewerbliche Muster und Modelle. 

Gebrauchsmuster 
Das Gebrauchsmuster ist ein dem Patent sehr ähnliches Schutzrecht. Alle patentierbaren Erfindungen können auch durch ein Gebrauchsmuster geschützt werden. Von Interesse ist das Gebrauchsmuster vor allem, weil die Anforderungen an die Erfindungshöhe geringer und die Erteilung kostengünstiger und schneller ist, was ihm auch den Namen "kleines Patent" eingebracht hat. 

Patente
Patente sind Schutzrechte für technische Erfindungen. Sie geben dem Patentinhaber für eine begrenzte Zeit, das Recht, über seine Erfindung allein zu verfügen und andere von der gewerblichen Nutzung auszuschließen. 

Erfinder- und Patentberatung bei der IHK http://www.ostwestfalen.ihk.de/innovation-umwelt/technologieservice/erfinderberatung/

Weitere Informationen: 
IHK-Merkblatt Gewerbliche Schutzrechte
IHK-Merkblatt Markenrecht

Ausführliche Informationen und entsprechende Formulare finden Sie im Internet beim Deutschen Patent- und Markenamt unter: http://www.dpma.de/

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie  http://www.patentserver.de/

Ihr Ansprechpartner in der IHK: 
Lars Döhler
Tel.: 0521 554-215

Urheberrecht

Literarische, wissenschaftliche oder künstlerische Werke stellen - wirtschaftlich betrachtet - Arbeitsprodukte dar. Es liegt deshalb im Interesse des Urhebers, sein Werk finanziell zu vermarkten. Darüber hinaus wird er sich regelmäßig die Entscheidung darüber vorbehalten wollen, ob und in welcher Form das Werk der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Ziel des Urheberrechtes ist es, diese berechtigten Interessen der Kreativen zu schützen.

IHK Merkblatt Urheberrecht

Ihr Ansprechpartner in der IHK:
Lars Döhler
Tel: 0521 554-215