
Schiedsgericht
Schiedsgericht
Eine weitere Möglichkeit der Streitbeilegung, die nicht vor einem so genannten ordentlichen Gericht (Amtsgericht/Landgericht) stattfinden soll, ist die Einrichtung/Anrufung eines Schiedsgerichts. Voraussetzung ist, dass die Parteien vereinbaren (Vertrag), dass ein Schiedsgericht gemäß den §§ 1025 ff Zivilprozessordnung streitentscheidend tätig werden soll.
Unsere IHK verfügt über eine Schiedsgerichtsordnung, die wiederum auf die DIS Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit verweist; d. h. wir nehmen Ihre Anträge entgegen und leiten diese an die DIS weiter, die kurzfristig mit Ihnen Verbindung aufnimmt, das Schiedsgericht fachlich sinnvoll besetzt und das Verfahren durchführt.
Vorteil: kurzfristige rechtsgültige Entscheidung mit relativ geringem Kostenaufwand.
Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS)
Auf der Seite des DIS finden Sie Musterklauseln für Fälle, in denen Streitigkeiten nach der DIS- Schiedsgerichtsordnung entschieden werden sollen.
Ihr Ansprechpartner in der IHK:
Bernd Falge
Tel: 0521 554-206
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