
Außergerichtliche Streitbeilegung
Außergerichtliche Streitbeilegung
Eine gütliche und außergerichtliche Beilegung von rechtlichen Streitigkeiten ist oftmals kostengünstiger und schneller als ein Gerichtsverfahren. Die IHK hat verschiedene Schlichtungsstellen. Diese entscheiden anstelle der ordentlichen Gerichte, wenn die Parteien dieses vereinbart haben. In bestimmten Verfahren ist die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens sogar gesetzlich vorgeschrieben.
So besteht eine Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten und eine Schlichtungsstelle für Ausbildungsstreitigkeiten. Darüber hinaus verfügen wir über eine Mediationsstelle zur Beilegung kaufmännischer Streitigkeiten.
Auf Wunsch der Parteien werden auch Schiedsgutachter benannt.
- 1: Standortpolitik.
- 2: Starthilfe und Unternehmensförderung.
- 3: Berufliche Bildung.
- 4: Innovation | Umwelt.
- 5: International.
- 6: Recht | Steuern.
- 6.1: Aktuelles
- 6.2: Geschäftsfeld / Ziele
- 6.3: Berufszulassung Versicherungsvermittler
- 6.4: Finanzanlagenvermittler
- 6.5: Recht von A - Z
- 6.6: Öffentliches Auftragswesen
- 6.7: Außergerichtliche Streitbeilegung
- 6.7.1: Mediationsstelle
- 6.7.2: Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten
- 6.7.3: Schiedsgericht
- 6.7.4: Schiedsgutachten
- 6.8: Steuerarten
- 6.9: Steuerpolitik
- 6.10: Öffentliche Finanzen
- 6.11: Sachverständigenwesen
- 6.12: Ausschüsse und Arbeitskreise
- 6.13: Veranstaltungen
- 6.14: Handelsregistermitteilungen
- 6.15: Merkblätter
- 6.16: Ansprechpartner nach Themen
- 1: Home.
- 2: Wir über uns.
- 3: Mitgliedschaft und Beiträge.
- 4: Veranstaltungen.
- 5: IHK-Service.
- 6: Zweigstellen.
- 7: Presse.
- 8: Kontakt.
- 9: Links.
- 10: Newsletter.
- 11: Shop.
- 12: Stellenangebote.
- 13: Bildgalerien.
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