
Aktuelles Detail
LG Lüneburg: Unerwünschte Postwurfsendungen unzulässig
Kategorie: Recht u. Steuern(25.01.12) Der Versand von Postwurfsendungen gegen den Willen des Adressaten stellt nach einem Urteil des Landgerichts Lüneburg vom 21. Dezember 2011 (Az.: 4 S 44/11) eine unzumutbare Belästigung dar und ist mithin unzulässig.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte ein Verbraucher gegen die Deutsche Post AG, weil er sich durch eine Postwurfsendung, die ihm wöchentlich unadressiert zugestellt wurde, gestört fühlte. Die Postwurfsendung besteht aus einem wöchentlichen TV-Programmheft und Werbebroschüren unterschiedlicher Handelsunternehmen, die in einer Klarsichtfolie zusammengepackt sind. Trotz ausdrücklicher Aufforderung, den Einwurf der Postwurfsendung zu unterlassen, lehnte die Post das Begehren des Verbrauchers ab und wies ihn stattdessen darauf hin, dass er einen entsprechenden „Werbung – Nein danke“-Aufkleber an seinen Briefkasten anbringen könne.
Das Landgericht Lüneburg verurteilte die Deutsche Post zur Unterlassung. Zur Begründung führte es aus, dass die Zusendung nicht gewünschter Postwurfsendungen einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht, in Form des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung sowie eine Eigentums- oder Besitzstörung darstelle. Zwar ist Werbung durch Einwurf von Postwurfsendungen grundsätzlich rechtlich zulässig; wird jedoch zu erkennen gegeben, dass derartiges Werbematerial nicht erwünscht ist, so ist diese Willensäußerung zu beachten.
Weiterhin führte das Landgericht aus, dass ein Verbraucher auch nicht gezwungen sei, einen Aufkleber mit den Worten „Werbung – Nein Danke“ auf seinem Briefkasten anzubringen. Ausreichend ist die unmittelbare Mitteilung an das werbende Unternehmen, welches wiederum die Pflicht hat, den Zusteller darüber zu informieren, welche Personen keine Werbung erhalten möchten. Bei der Beurteilung ist es unerheblich, dass der sich hieraus ergebende Aufwand für das Unternehmen größer gestaltet, als die Anbringung eines Hinweises am Briefkasten für den Empfänger.
- 1: Standortpolitik.
- 2: Starthilfe und Unternehmensförderung.
- 3: Berufliche Bildung.
- 4: Innovation | Umwelt.
- 5: International.
- 6: Recht | Steuern.
- 6.1: Aktuelles
- 6.2: Geschäftsfeld / Ziele
- 6.3: Berufszulassung Versicherungsvermittler
- 6.4: Finanzanlagenvermittler
- 6.5: Recht von A - Z
- 6.6: Öffentliches Auftragswesen
- 6.7: Außergerichtliche Streitbeilegung
- 6.8: Steuerarten
- 6.9: Steuerpolitik
- 6.10: Öffentliche Finanzen
- 6.11: Sachverständigenwesen
- 6.12: Ausschüsse und Arbeitskreise
- 6.13: Veranstaltungen
- 6.14: Handelsregistermitteilungen
- 6.15: Merkblätter
- 6.16: Ansprechpartner nach Themen
- 1: Home.
- 2: Wir über uns.
- 3: Mitgliedschaft und Beiträge.
- 4: Veranstaltungen.
- 5: IHK-Service.
- 6: Zweigstellen.
- 7: Presse.
- 8: Kontakt.
- 9: Links.
- 10: Newsletter.
- 11: Shop.
- 12: Stellenangebote.
- 13: Bildgalerien.














