Das Carnet-Verfahren

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Carnet A.T.A. - Vorübergehende Ausfuhr von Waren

Das Carnet ist ein internationales Zollpassierscheinheft, das die vorübergehende Ausfuhr von Waren (zum Beispiel Berufsausrüstung, Messegut und Warenmuster) erleichtert, die in unverändertem Zustand aus der Europäischen Gemeinschaft aus- und anschließend wieder in die EU eingeführt werden sollen. Es ermöglicht eine zügige Grenzabfertigung bei beliebig häufiger Benutzung während der Gültigkeitsdauer von einem Jahr. Die Zahlung von Zöllen in den Einfuhrländern entfällt. Ohne ein Carnet würden die Zollverwaltungen der verschiedenen Länder durchschnittlich zwischen 20% bis 40% des Warenwertes als Sicherheitsleistung vom Reisenden verlangen.

Detaillierte Informationen zum Carnet können den nachstehenden Dokumenten (Downloads) entnommen werden:

 

Formularmuster-der-gelben-Einlageblaetter.pdf

Für die Aus- und Einreise aus bzw. nach Deutschland/in die Europäische Gemeinschaft

2.8 MB
Formularmuster-der-weissen-Einlageblaetter.pdf

Für die Ein- bzw. Ausreise in dem Land, in dem der Verwendungszweck vorgesehen ist

1.6 MB
Formularmuster-der-blauen-Transitblaetter.pdf

Für die eventuellen Durchfuhrländer

1.1 MB
Tipps-zur-korrekten-Anbwicklung.pdf

Von der Ausstellung über den Zoll bis zur Rückgaben an die Industrie- und Handelskammer

124 KB
Carnet-Vollmacht.pdf

Wenn zum Zeitpunkt der Beantragung des Carnets noch nicht feststeht, wer reisen wird, ist eine Vollmacht notwendig. Muster in verschiedenen Sprachen helfen bei der Ausstellung der Vollmacht.

124 KB

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