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Argentinien - Neue Anforderungen für argentinische Importeure

Ab dem 1. Februar 2012 werden Importeure, die im argentinischen Zollregister eingetragen sind, verpflichtet, sämtliche für den Konsum bestimmte, bzw. endgültige Importe bei der nationalen Steuerbehörde (AFIP) im Wege einer eidesstattlichen Erklärung (DJAI) zu melden. Dies bestimmen die Verwaltungsvorschriften 3252 und 3255 der AFIP die am 10.01. und 23.01.2012 im Amtsblatt veröffentlicht wurden.

Die AHK Argentinien hat zu den neuen Bestimmungen ein Merkblatt verfasst, welches in deutscher und spanischer Sprache vorliegt.

Merkblatt - deutsch
Merkblatt - spanisch

 

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an:

Deutsch-Argentinische Industrie- und Handelskammer
Dorothea Garff
Leiterin Recht und Steuern
Tel:      (+54 11) 5219-4032
e-mail: dgarff(at)cadicaa.com.ar