Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)

Sie sind hier: Innovation | UmweltUmweltpolitikElektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)

Hersteller und Importeure von Elektro(nik)geräten sind künftig für die Entsorgung ihrer verkauften Geräte selbst verantwortlich. Das bisherige Entsorgungssystem ändert sich entscheidend. Hier finden Sie das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) sowie weitere Informationen.

Novellierte RoHS-Richtlinie am 21. Juli 2011 in Kraft getreten

Die beigefügte Novelle der Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS) wurde am 1. Juli 2011 im EU-Amtsblatt veröffentlicht, trat am 21. Juli 2011 in Kraft und ist bis zum 2. Januar 2013 in nationales Recht umsetzen. Noch nicht verabschiedet ist die auf EU-Ebene zurzeit zwischen dem Europäischen Parlament (EP) und dem Rat in einer 2. Runde noch zu verhandelten Novelle der Richtlinie über Elektro- und Elektronikaltgeräte (WEEE). Beide EU-Richtlinie werden mit der Novelle des aktuellen Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) umgesetzt. Offen ist, ob noch in dieser Legislaturperiode.

Die neue RoHS-Richtlinie wurde mit einem eigenständigen Anwendungsbereich von der WEEE entkoppelt mit einem offenen Anwendungsbereich über sämtliche Elektro- und Elektronikgeräte. Bis acht Jahre nach Inkrafttreten gilt zunächst noch der jetzige Anwendungsbereich, danach wird mitzeitlichen Ausnahmeregelungen auf 10 Kategorien aufgestockt. Ausnahmen gibt es u. a. für stationäre industrielle Großwerkzeuge und ortsfeste Großanlagen. Es gibt keine Liste von potentiellen Verbotsstoffen. 10 Jahre nach Inkrafttreten findet eine generelle Überarbeitung statt, insbesondere mit dem notwendigen Ziel einer RoHS/REACH-Anpassung.

Novelle der RoHS-Richtlinie 2011/65/EU

EU-RoHS_RL_2011.pdf

Gesetz ElektroG

Nachstehend finden Sie den Gesetzestext zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)

 

 Gesetzestext (163 KB)

Nach oben

EAR organisiert, unterstützt und kontrolliert die Rücknahme und Entsorgung von Altgeräten, in dem sie - Registrierungsanträge entgegen nimmt und Registrierungsnummern vergibt - Finanzgarantien prüft - Mengenmeldungen der Hersteller entgegen nimmt - errechnet, welcher Hersteller für die Abholung eines bestimmten Containers verantwortlich ist (nach seinem Marktanteil) - Abholanordnungen erlässt - Stichproben bei den örE durchführt.

Nach oben

Der DIHK-Flyer "Das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetzt (ElektroG)" gibt einen ersten Überblick über das, was sich nach Inkrafttreten des Gesetzes im Wesentlichen für Hersteller und Importeure verändert. 

 

 DIHK-Flyer (65 KB)

Nach oben

Oft gestellte Fragen zum neuen Elektro- und Elektronikgerätegesetz werden hier beantwortet:

 

 Fragen und Antworten (136 KB)

Nach oben

Das Bundesumweltministerium hat seine seit längerem angekündigten Auslegungshinweise zum Geltungsbereich des Elektro- und Elektronikgerätegestzes vorgelegt. Das 15-seitige Dokument einthält eine Reihe von bemerkenswerten Klarstellungen. Diese betreffen z. B. ortsfeste Werkzeuge, Gebäudeinstallationseinrichtungen, "Haushalts"-Großgeräte, infektiöse Messgeräte und dergleichen:

 

 Auslegungshinweise (224 KB)

Nach oben