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IHK: Vollständigkeitserklärung für 2011 kann ab sofort hinterlegt werden
(23.01.2012) Die Vollständigkeitserklärungen (VE) für das Berichtsjahr 2011 können ab sofort (23. Januar 2012) im Online-Portal, dem sogenannten VE-Register (www.ihk-ve-register.de) hinterlegt werden. Darauf weist die Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld (IHK) die verpflichteten Unternehmen hin. Betroffen sind Betriebe, die im abgelaufenen Kalenderjahr bestimmte Mengen Verkaufsverpackungen verschiedener Materialarten in Verkehr gebracht haben, zum Beispiel 50.000 Kilogramm Pappe, Papier oder Karton.
Rechtsgrundlage ist die Verpackungsverordnung. Das VE-Register bietet als zentrale Informations- und Kommunikationsplattform einen Rundum-Service für den Hinterlegungsprozess. Neben ausführlichen Fragen und Antworten gibt es beispielsweise Checklisten und Erläuterungen zur elektronischen Signatur.
Die gesetzliche Frist zur Hinterlegung für das Jahr 2011 endet am 1. Mai 2012. IHK-Umweltexperte Ulrich Tepper betont: "Die Einhaltung dieser Frist wird von der zuständigen Landesvollzugsbehörde kontrolliert. Unternehmen, die den Abgabetermin nicht einhalten, müssen mit Geldbußen rechnen. Deshalb sensibilisieren wir im Vorfeld." Ab dem 2. Mai 2012 wird im Register die Adressenliste der Unternehmen veröffentlicht, die bei der zuständigen IHK eine Vollständigkeitserklärung abgegeben haben.
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