Elsa-Brändström-Str. 1-3
33602 Bielefeld
Tel.: 0521 554-0
Fax.: 0521 554-444
E-Mail: info@ostwestfalen.ihk.de
.: 08 - 17 | : 08 - 15
Stedener Feld 14
33104 Paderborn
Tel.: 05251 1559-0
Fax.: 05251 1559-31
: 08 - 17 | : 08 - 15
Simeonsplatz
32427 Minden
Tel.: 0571 38538-0
Fax.: 0571 38538-15
: 08 - 17 | : 08 - 15
Sie möchten ein Feedback zu Ihrer Gründungsidee oder Ihrem Geschäftsmodell? Sie haben Fragen zu Formalitäten, Rechtsformwahl, Finanzierung oder dem Businessplan? Wir lassen Sie nicht allein und helfen, wo wir können. Von Beginn an bis zu Ihrem Start und auch in der Zeit danach unterstützen wir Sie und begleiten Ihren Weg. Sie können dabei von einer Vielzahl kostenloser Hilfestellungen profitieren. Für die Vielfalt, Qualität und Kundenorientierung unseres Gründungsservice wird uns seit mehr als 15 Jahren das Zertifikat "STARTERCENTER NRW" verliehen.
Sie spielen mit dem Gedanken sich selbstständig zu machen, wissen nicht genau wie? Dann rufen Sie unsere gerne an. Wir klären gemeinsam mit Ihnen den Informationsbedarf und vereinbaren einen Beratungstermin. Auf Wunsch senden wir Ihnen Grundlageninformationen und Veranstaltungshinweise, die Ihnen einen Überblick über wichtige Themen geben. Dazu gehören Abgrenzungsfragen wie Freiberufler oder Gewerbetreibender, Wahl der Rechtsform, Förderprogramme, steuerliche Aspekte und die soziale Absicherung. Soweit vorhanden senden wir Ihnen auch branchenspezifische Informationen zu. Gerne können Sie unser kompaktes, leicht verständliches und kostenloses Starterpaket telefonisch oder per E-Mail anfordern.
Sie haben eine Geschäftsidee, wollen aber nicht sofort aufs Ganze gehen? Wer das Risiko bei der Unternehmensgründung reduzieren oder ein Zusatzeinkommen erwirtschaften möchte, der gründet erstmal im Nebenerwerb. Dies bietet die Chance die eigene Idee auf Markttauglichkeit zu testen und sich selbst als Unternehmer auf die Probe zu stellen. Wichtige Hinweise für eine Nebenerwerbsgründung finden Sie in unserem Merkblatt.
Darüber hinaus beraten wir Sie natürlich auch gern persönlich. Des Weiteren haben Sie zweimal im Jahr die Möglichkeit an unserer Veranstaltung „Erfolgreich gründen im Nebenerwerb“ teilzunehmen.
Sie sind arbeitslos und möchten ein eigenes Unternehmen gründen? ALG I-Bezieher können bei der Unternehmensgründung mit einem Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit unterstützt werden, Bürgergeld-Bezieher mit dem Einstiegsgeld vom Jobcenter. Die Anträge hierfür erhalten Sie bei der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter. Wer über den Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld gefördert werden will, muss sich die Tragfähigkeit des Gründungsvorhabens von einer fachkundigen Stelle bescheinigen lassen. Diese Stellungnahme geben wir nach einem persönlichen Gespräch und der Prüfung Ihres Businessplanes gegenüber der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ab. Dieser Service ist für Sie kostenlos.
Weitere Informationen zu Fördervoraussetzungen und Förderumfang erhalten Sie bei der Agentur für Arbeit.
Ob Sie vor der Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit besondere Voraussetzungen erfüllen müssen hängt von Ihrem Herkunftsland ab. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Gründer-Plattform der KfW und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Mehrsprachige Informationen zur Unternehmensgründung finden Sie auf dem Existenzgründungsportal des Bundeswirtschaftsministeriums.
Einen ersten Überblick über unseren Gründungsservice und über die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner haben wir für Sie in diesem Flyer zusammengestellt. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Einen Überblick über die aktuellen Trends im regionalen Gründungsgeschehen gibt der IHK-Gründungsreport Ostwestfalen. Neben detaillierten Analysen enthält der Gründungsreport erfolgreiche Gründungsbeispiele, die inspirieren und zeigen, wie wichtig Unternehmensgründungen für eine lebendige und erfolgreiche Wirtschaft sind.
NRW schafft es nicht, wie andere Wirtschaftsstandorte, Frauen als Gründerinnen und Nachfolgerinnen zu begeistern. Im Jahr 2023 liegt der Anteil von Gründerinnen im Bereich der Start-ups lediglich bei 20 Prozent. Bei allen Selbstständigen beträgt er immerhin 37 Prozent. Bei der Unternehmensnachfolge sind es zwischen 13 und 23 Prozent – je nachdem, ob es sich um familieninterne oder externe Übergaben handelt. Damit bleibt nicht nur ein großes Potenzial ungenutzt, wir verzichten auch auf ein Extra-Wachstum, denn Gründerinnen sind – statistisch betrachtet – meist erfolgreicher als ihre männlichen Pendants. Mehr lesen Sie in der nachfoglenden Studie.