
Tipps für die Prüfungsvorbereitung und Prüfungsablauf
Erfolgreich IHK-geprüft - Tipps für die Prüfungsvorbereitung und Prüfungsablauf
IHK-Weiterbildungen mit abschließender Prüfung sind für viele Teilnehmer ein wahres Karriere-Sprungbrett. Wer Durchhaltevermögen beweist, kann damit beruflich wichtige Erfolge für sich verbuchen. ( siehe Weiterbildungserfolgsumfrage)
IHK-Prüfungen gelten zu recht als anspruchsvoll. Sonst könnten sie kein Qualitätsmerkmal sein. Aber mit einer guten Vorbereitung kommen Prüfungsteilnehmer leichter ans Ziel. Hilfreich bei der Prüfungsvorbereitung sind:
- Prüfungsaufgaben der bundeseinheitlichen Fortbildungsprüfungen, die etwa 6 Monate nach dem Durchführungstermin freigegeben werden. Einschließlich der Lösungshinweise können diese beim W. Bertelsmann-Verlag in Bielefeld berstellt werden: Tel. 0521 91101-0 / E-Mail
- Tipps und Hinweise der Reihe "Prüfungsvorbereitung: Lernen - Üben - Lösen". Kernstück ist jeweils der Abschnitt "IHK-Aufgabentraining", in dem Originalaufgaben aus früheren IHK-Prüfungen Schritt für Schritt analysiert werden. Das macht die Aufgabentypen klar und vermittelt pragmatische Lösungsstrategien. Die Reihe wird fortlaufend ergänzt. Bestelladresse: W. Bertelsmann-Verlag in Bielefeld, Tel.: 0521 91101-0 / E-Mail. Informationen hierzu finden Sie auch unter: www.dihk-bildungs-gmbh.de .
Fast alle IHK-Prüfungen bestehen aus einem schriftlichen und mündlichen Prüfungsteil, in einigen Prüfungen zusätzlich auch aus einer Haus- oder Projektarbeit. Bei vielen mündlichen Prüfungen wird die Prüfung inzwischen auch in Form einer Präsentation von Themen und Aufgaben durchgeführt, die entweder spontan vor dem Prüfungsausschuss entwickelt werden muss oder für die noch eine Vorbereitungszeit von 20-30 Minuten gewährt wird. Bei Projektarbeiten muss in der mündlichen Prüfung das Projekt zunächst präsentiert werden. Darauf folgt ein Fachgespräch, das sich über die gesamte Breite des Berufsbildes erstrecken kann. Was im Einzelnen inhaltlich und welche Vorgehensweise in mündlichen Prüfungen verlangt wird, ist in den offiziellen, öffentlich zugänglichen Prüfungsregelungen definiert. Dazu gibt die IHK eigene Merkblätter und Empfehlungen heraus (auch hinsichtlich des zugelassenen Medieneinsatzes wie Flip-Chart, Tageslichtschreiber, Metaplan, Laptop/Beamer), die Sie unbedingt beachten sollten. Nachfolgend erhalten Sie Hinweise auf erfolgreiche prüfungsstrategische und -taktische Vorgehensweisen.
Schriftliche Prüfungen
1. nach dem Aushändigen der Prüfungsaufgaben durch die Aufsichten der IHK
verschaffen Sie sich am besten zunächst einen Überblick über die
Gesamtmenge der Aufgaben und die Vollständigkeit. Die Punktsumme je
Handlungsbereich beträgt in der Regel stets 100 Punkte.
2. Verschaffen Sie sich diesen Überblick auch, um kurzfristig zu entscheiden, mit
welchen Aufgaben Sie anfangen wollen. Aufgaben, die vermutlich leicht
fallen, sollten zuerst bearbeitet werden, um "Punkte zu sammeln" und mit
einem Erfolgsgefühl weiterzumachen. Man muss also nicht mit Aufgabe 1
beginnen.
3. Wenn Sie feststellen, dass Sie sich an einer Aufgabe "festbeißen", brechen
Sie die Bearbeitung ruhig erst einmal ab und wechseln Sie zu einer anderen
Aufgabe. Lassen Sie aber bei den ungelösten Aufgaben Platz, damit Sie dort
später weiterarbeiten können und der Prüfer bei der Korrektur Ihre
Lösungen nicht suchen muss. Das vermeidet Missverständnisse.
4. IHK-Prüfungen benutzen in den Arbeitsaufträgen fast durchgängig
Formulierungen, wie "nennen Sie", "beschreiben Sie", "erläutern Sie". Sie
sind abgeleitet aus den Lernzielen des Rahmenplanes, der vom DIHK e.V.,
Berlin, für den Bildungsabschluss herausgegeben wird und der neben der
Prüfungsregelung (Rechtsverordnung oder Rechtsvorschrift) wichtige
Grundlage für die Aufgabenformulierungen ist. Der Rahmenplan kann beim
DIHK bestellt werden (www.dihk.de).
Die Aufgaben werden von berufenen Gremien erstellt, die aus Fachleuten für
den Bildungsabschluss bestehen und die sich auf die verbindliche
Prüfungsregelung und den Rahmenplan stürtzen. Die Lernziele sagen etwas
über die Breite und Tiefe des zu vermittelnden Stoffes aus. Beachten Sie
unbedingt den Unterschied der mit den Formulierungen geforderten und
erwarteten Beantwortungstiefe und -breite:
- Bei "Nennen Sie fünf Bestandteile..." wird erwartet, klar unterscheidbare Nennungen stichwortartig aufzuzählen. Mehr als fünf Stichworte werden nicht gewertet. Die Prüfer müssen in der Reihenfolge der Nennungen bewerten. Sie haben rechtlich keinen Anspruch darauf, dass sie sich die fünf Richtigen heraussuchen. Wenn Sie z.B. zehn Bestandteile nennen würden und die letzten fünf die Richtigen wären, würden Sie also keinen Punkt für die Beantwortung dieser Frage erhalten.
- Bei "Beschreiben Sie die Bestandteile... " wird erwartet, in ganzen zusammenhängenden Sätzen alle Bestandteile darzustellen, ohne Erläuterungen, Begründungen oder Anwendungen.
- Bei "Erläutern (Erklären) Sie die Bestandteile... " wird erwartet, in ganzen Sätzen alle Bestandteile darzustellen und zusätzlich Unterschiede, Gemeinsamkeiten, Begründungen bzw. eigene Stellungnahmen hinzuzufügen.
5. Lesen Sie bei der Bearbeitung der Aufgaben stets genau. Jedes Wort hat
eine Bedeutung. Benutzen Sie ggf. einen Textmarker, um Text optisch und
sachlich zu strukurieren und wichtige Angaben hervorzuheben. Stellen Sie
evtl. Zahlen und Fakten noch einmal übersichtlich zusammen, damit Sie sie
immer verfügbar haben.
6. Erhalten Sie Auswahlaufgaben, wählen Sie nicht nur nach den evtl.
vorhandenen Überschriften aus, sondern lesen Sie jede Aufgabe wenigstens
im Überblick "quer".
7. Antworten Sie nur auf das, was gefragt wird. Achten Sie auf die
Fragestellung!
8. Antworten Sie auf die Punkteverteilungen. Investieren Sie nicht
überproportional viel Zeit in Aufgaben mit einer geringen Punktezahl.
Bewahren Sie sich ausreichend Zeit für Aufgaben mit entsprechend höheren
Punktezahlen (die in der Regel auch mehr Zeit für eine entsprechende
Beantwortung beanspruchen).
9. Schreiben Sie unbedingt sauber. Undeutliche Schrift und unordentliche
Darstellungen verursachen möglicherweise Missverständnisse, die so weit
führen können, dass die Aufgaben mit entsprechend höheren Punktzahlen
(die in der Regel auch mehr Zeit für eine entsprechende Beatwortung
beanspruchen).
10. Kennzeichnen Sie deutlich, auf welche Aufgabe/Frage sich Ihre
Anmerkungen beziehen - vor allem, wenn Sie eine neue Seite oder ein
neues Blatt beginnen. Die Lösung muss der Aufgabenstellung zugeordnet
werden können.
11. Wenn Sie während der Prüfung feststellen sollten, dass Ihre Ansicht nach
etwas fehlt (z.B. Anlagen, Zahlen), bitten Sie die Prüfungsaufsicht leise zu
sich. Sie wird die Situation klären (ggf. bei der Prüfungssachbearbeitung bei
der IHK). Aufsichten sind in der Regel inhaltlich in der Prüfung nicht
fachkundig und dürfen keine Auskunft geben. In den meisten Fällen kann
Ihre Frage kurzfristig geklärt werden. Sind alle Teilnehmer davon betroffen,
wird die Klärung öffentlich gemacht. Wenn Sie trotzdem nicht
weiterkommen oder die Situation während des Prüfungsverlaufs nicht
geklärt werden konnte, schreiben Sie, mit welcher Annahme oder
"Unterstellung" Sie weitergearbeitet haben. Die Prüfer können dann
entscheiden, ob Ihre Annahme richtig und notwenig war.
12. Unerlaubte Hilfsmittel (z.B. Handy, Spickzettel) sind nicht zulässig.
Prüfungsrechtlich ist der Gebrauch eine Täuschungshandlung und hat evtl.
den Ausschluss vom weiteren Prüfungsverfahren, auf jeden Fall aber das
Nichtbestehen zur Folge. Das Nutzen von Handys ist strikt verboten. Wird es
dennoch gebraucht, wenn Sie z.B. während der Prüfung hinausgehen, ist
auch das eine Täuschungshandlung und führt zum Nichtbestehen. Das
gleiche gilt für Telefonate während der laufenden Prüfungszeit.
13. Fühlen Sie sich vor der Prüfung krank und treten aber vor Bekanntgabe der
Aufgaben nicht durch schriftliche Erklärung zurück, können Sie nachträglich
Krankheit als wichtigen Rücktrittsgrund nicht mehr geltend machen. Sollten
Sie an einem der Prüfungstage wegen Krankheit von der Prüfung
zurücktreten müssen, so ist der Rücktritt von der Prüfung unverzüglich, d.h.
zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu erklären. Diese Erklärung hat schriftlich,
unter Angabe, für welches Fach/für welchen Teil der Prüfung und aus
welchen Gründen Sie zurücktreten, zu erfolgen. Die krankheitsbedingte
Prüfungsunfähigkeit für den Prüfungstag ist durch ärztliches Attest
unverzüglich gegenüber der IHK nachzuweisen. Eine bloße
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist unzureichend. Unabhängig vom Grund
des Rücktritts oder Nichterscheinens ist in jeden Fall eine Stornogebühr zu
entrichten (in Höhe von 30 % oder 50% der jeweils fälligen
Prüfungsgebühr).
Mündliche Prüfungen
1. Ein IHK-Prüfungsausschuss muss rechtlich aus wenigstens drei Personen
bestehen. Auch wenn Sie von nur einem Prüfer mündliche geprüft werden,
beurteilen alle anderen anwesenden Prüfer ebenfalls Ihre Leistungen.
2. Mündliche Prüfungen können z.B. sein: ergänzende Prüfungen zu
schriftlichen Prüfungen, nur mündliche Prüfungsfächer, Präsentationen mit
Fachgespräch.
3. Verbindliches Auftreten und gepflegte Kleidung in der Prüfung lassen Ihre
Wertschätzung gegenüber der Prüfungssituation und gegenüber den Prüfern
erkennen und machen einen positiven Eindruck. Pünktliches Erscheinen zur
eingeladenen Uhrzeit ist ein Muss!
4. Verstehen Sie eine Frage nicht oder brauchen Sie Bedenkzeit, sollten Sie das
klar sagen: "Ich bitte Sie, die Frage noch einmal zu wiederholen" oder "Ich
habe die Frage nicht verstanden".
5. Beantworten Sie Fragen konzentriert und präzise. Prüfer gehen gerne auf
Stichworte ein, die Sie gegeben haben. Wenn sich daraus ein neues
Prüfungsthema entwickelt und Sie auf dem Gebiet nicht sicher sind, ist das
problematisch. Andererseits: Wenn Sie sich sicher fühlen, können Sie damit
unter Umständen den weiteren Prüfungsablauf zu Ihren Gunsten
beeinflussen.
6. Bei Fragen zu komplizierten Sachverhalten sollten Sie sich eine Bedenkzeit
nehmen, bevor Sie antworten. Spontaneität zahlt sich nicht immer aus.
7. Stellt man Fragen, die auch Gedächtsnisleistungen verlangen (z.B. mit
Zahlen), nutzen Sie das bereitsliegende Schreibmaterial oder im
Prüfungsraum vorhandene Hilfsmittel (z.B. Flip-Chart).
8. Wissen Sie auf eine Frage keine Antwort, haben Sie den Mut, um eine andere
Frage (evtl. aus einem anderen Sachgebiet) zu bitten.
9. Wenn Sie in einer Gruppe geprüft werden, sollten Sie stets das gesamte
Prüfungsgeschehen aufmerksam verfolgen, auch wenn Sie gerade nicht dran
sind. Sie sehen den Gesamtzusammenhang des Prüfungsverlaufs und lernen,
welcher Fragenstil vorherrscht und welche Antwortstil sinnvoll ist (kurze
knappe Sätze, ausholende Darstellung).
10. Für die Bewertung der schriftlichen Prüfung sind nicht nur die
angesprochenen Themengebiete und die daraus abgeleiteten Fragen
maßgebend, sindern auch, ob die Prüfer nachfragen bzw. Hilfestellung
geben mussten. Man täuscht sich leicht, was man in 10 bis 15 Minuten
darlegen oder wie schnell die Prüfungszeit vergehen kann. Die Zeit "läuft"
mit der ersten Fach- und Sachfrage (ob schriftlich oder mündlich gestellt).
11. Bei einer mündlichen Ergänzungsprüfung erfolgt die Ermittlung des
Gesamtergebnisses in der Regel durch eine Gewichtung der schriftlichen und
mündlichen Prüfungsleistungen im Verhältnis 2:1.
Wir wünschen Ihnen eine erfolgreiche IHK-Prüfung.
Für weitere Fragen oder Informationen stehen Ihnen die jeweils zuständigen IHK-Mitarbeiter/-innen gern zur Verfügung.
Ansprechpartner/-innen der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld
Kaufmännische und Dienstleistungs-Aufstiegsfortbildung
Dietmar Mann, Tel.: 0521 554-248, E-Mail
Ursula Kassau, Tel.: 0521 554-194, E-Mail
Elisabeth Neumann, Tel.: 0521 554-242, E-Mail
Jessica Pätzold, Tel.: 0521 554-243, E-Mail
Maria Rotondale, Tel.: 0521 554-164, E-Mail
Kerstin Meister, Tel.: 05251 1559-25, E-Mail (Paderborn)
Technische Aufstiegsfortbildung
Burkhard Heinisch, Tel.: 0521 554-193, E-Mail
Justine Lexy, Tel., 0521 554-142, E-Mail
Text: geändert und ergänzt nach einer Vorlage der DIHK-Gesellschaft für berufliche Bildung - Organisation zur Förderung der IHK-Weiterbildung mbH, Bonn 2010.
- 1: Standortpolitik.
- 2: Starthilfe und Unternehmensförderung.
- 3: Berufliche Bildung.
- 3.1: Aktuelles
- 3.2: Geschäftsfeld / Ziele
- 3.3: Ausschüsse und Arbeitskreise
- 3.4: Berufseinstieg
- 3.5: Ausbildungsberufe (IHK)
- 3.6: Lehrstellenbörse
- 3.7: Ausbildung
- 3.8: Ausbildungsprüfungen
- 3.9: Prüfungsinformationen für einzelne Berufe
- 3.10: Weiterbildungsangebot
- 3.11: Weiterbildungsprüfungen
- 3.11.1: Tipps für die Prüfungsvorbereitung und Prüfungsablauf
- 3.11.2: Weiterbildungsverordnungen
- 3.11.3: Prüfungsangebot A - Z
- 3.11.4: Sachkundeprüfungen
- 3.11.5: Fachkundeprüfungen Verkehr
- 3.11.6: Prüfungstermine
- 3.11.7: Weiterbildungsatlas
- 3.11.8: Meister BAFöG
- 3.11.9: Berufserfolgsumfrage
- 3.11.10: Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Bildungsabschlüsse
- 3.11.11: Gebührentarif Weiterbildungsprüfungen
- 3.12: Bildungspolitik
- 3.13: Stichwortverzeichnis Berufliche Bildung
- 3.14: Ansprechpartner nach Themen
- 4: Innovation | Umwelt.
- 5: International.
- 6: Recht | Steuern.
- 1: Home.
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- 3: Mitgliedschaft und Beiträge.
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