Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Bildungsabschlüsse

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Berufliche und akademische Bildungsabschlüsse gleichwertig

Die Ergebnisse einer Studie der Hochschule für Ökonomie und Management in Essen (FOM) und des Forschungsinstitutes für Berufsbildung im Handwerk an der Universität zu Köln zur "Berufswertigkeit konkret" belegen: Hinsichtlich der am Arbeitsmarkt erforderlichen Kompetenzen sind Absolventen einer beruflichen Fortbildung ebenso gut qualifiziert wie Absolventen mit einem akademischen Bildungsabschluss. Es besteht eine Gleichwertigkeit beruflicher Fortbildung und hochschulischer Bildung. Befragt wurden u. a. beruflich qualifizierte Personen mit dem Abschluss "Geprüfte(r) Handelsfachwirt(in)" sowie rein akademisch qualifizierte Personen mit korrespondierenden Hochschulabschlüssen aus Studiengängen der Betriebswirtschaftslehre. Aufgezeigt wurde die konkrete Gleichwertigkeit (nicht Gleichartigkeit) der untersuchten Abschlüsse nach einem Konzept der Berufswertigkeit, d. h. Grundlage des Wertigkeitsvergleichs waren (bildungssystemunabhängige) Anforderungen der Berufspraxis (nicht hochschulische curriculare Qualifikationsprofile). Der zugrunde gelegte Berufswertigkeitsindex (BWI), der letztlich diesen Niveauvergleich ermöglicht, besteht aus zahlreichen personenbezogenen Anforderungskriterien (z. B. Qualitätsmanagement, Fremdsprachenkenntnisse, Kundenorientierung, betriebswirtschaftliche Kenntnisse). 

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Ansprechpartner bei der IHK Ostwestfalen: Dietmar Mann, Tel. 0521 554-248, E-Mail: Dietmar Mann