Aufstiegsstipendium

Sie sind hier: Berufliche BildungAufstiegsstipendium

Aufstiegsstipendium – Studienstipendien für beruflich Begabte

Was ist ein Aufstiegsstipendium?

Der Fachkraft von heute den Aufstieg zur Führungskraft von morgen ermöglichen - das ist das Ziel des Programms „Aufstiegsstipendium“. Das Förderprogramm setzt entscheidende Akzente, um motivierten Erwachsenen einen finanziellen Anreiz für einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss zu geben. Es ergänzt die bestehende Begabtenförderung in der beruflichen Bildung.
Das Programm erhöht die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung und bietet Fachkräften die Möglichkeit zur beruflichen Entwicklung: Beruflich besonders begabte Erwachsene haben mit diesem Stipendium die Möglichkeit zu einem Studium - in Vollzeit oder auch berufsbegleitend. Die Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung (SBB) setzt das Förderprogramm im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) um und übernimmt die umfassende Betreuung der Stipendiatinnen und Stipendiaten.

Wer kann sich bewerben?

Die Voraussetzungen für eine Bewerbung sind:
• eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Aufstiegsfortbildung,
• Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren (ohne Ausbildungszeit) zum Zeitpunkt der Teilnahme am Bewerbungsverfahren,
• noch kein Hochschulabschluss (Für bereits Studierende: Eine Bewerbung ist vor Beendigung des zweiten Fachsemesters noch möglich),
• nachweislich besondere Leistungsfähigkeit in Ausbildung und Beruf.
Kriterien für die besondere Leistungsfähigkeit sind:
• eine Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten bzw. der Durchschnittsnote 1,9 oder besser, oder
• eine Aufstiegsfortbildungsprüfung mit mindestens 87 Punkten bzw. der Durchschnittsnote 1,9 oder besser, oder
• Siegerin oder Sieger in einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb, oder
• ein begründeter Vorschlag des Arbeitgebers.
Das Programm sieht keine Altersgrenze vor.

Wer wird gefördert?

Gefördert wird,
• wer das Auswahlverfahren erfolgreich durchlaufen hat, und
• ein Erststudium in Vollzeit oder berufsbegleitend beginnen möchte oder zum Zeitpunkt der Teilnahme am Bewerbungsverfahren das zweite Fachsemester noch nicht abgeschlossen hat, und
• das Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland, in einem Mitgliedsland der Europäischen Union oder der Schweiz absolviert (Abschluss Bachelor, Diplom, Magister oder Staatsexamen).

Wie sieht das Auswahlverfahren aus?

Der Weg zum Aufstiegsstipendium hat drei Stufen:
• Stufe I - Online-Bewerbung
Hier wird zunächst geprüft, ob die grundlegenden Voraussetzungen für eine Bewerbung erfüllt sind. Das Ergebnis erhält der Bewerber/die Bewerberin in maximal sieben Tagen per E-Mail (bei begründetem Vorschlag sieben Tage nach Eingang der Unterlagen).
• Stufe II -  Kompetenz-Check
Wurde Phase I erfolgreich bestanden, erhält der Bewerber/die Bewerberin per E-Mail die Zulassung zur Teilnahme an der nächsten Stufe des Bewerbungsverfahrens. Stufe II besteht aus einem Fragebogen, der ebenfalls online zu bearbeiten ist. Ein Expertenteam wertet die eingehenden Fragebögen aus.
• Stufe III - Auswahlgespräch
Bei erfolgreichem Abschluss von Stufe II erhält der Bewerber/die Bewerberin eine Einladung zu einem Auswahlgespräch. In diesem Gespräch besteht die Gelegenheit, die beruflichen Interessen und die Motivation für die Bewerbung um ein Stipendium auch persönlich zu vermitteln. Die Bewerbungsgespräche finden an ausgewählten Standorten innerhalb Deutschlands statt.
Das Programm „Aufstiegsstipendium“ ist eine Maßnahme der Begabtenförderung. Es besteht kein Rechtsanspruch. Ein Aufstiegsstipendium erhalten beruflich Begabte, die über das o.g. Auswahlverfahren in die Förderung aufgenommen werden.

Wie hoch ist der Förderbetrag?

• Für Studierende im Vollzeitstudium beträgt das Stipendium monatlich 650 Euro plus 80 Euro Büchergeld. Zusätzlich wird eine Betreuungspauschale für Kinder unter zehn Jahren gewährt (113 Euro für das erste Kind, jeweils 85 Euro für jedes weitere). Die Förderung erfolgt als Pauschale und damit einkommensunabhängig.
• Studierende in einem berufsbegleitenden Studiengang können jährlich 1.700 Euro für Maßnahmekosten erhalten.

Weitere Informationen zum Programm, zu den Richtlinien, zu den jeweiligen Bewerbungsfristen und zur Online-Bewerbung unter
www.aufstieg-durch-bildung.info
www.begabtenfoerderung.de

Dietmar Mann, 0521 554-248, e-mail: Dietmar Mann 

Nach oben