Start als neuer Ausbildungsbetrieb

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Start als neuer Ausbildungsbetrieb

Abbildung des Aufklebers mit dem Titel "Wir bilden aus!"

Wenn Sie mit Ihrem Betrieb neu in die Berufsausbildung einsteigen möchten, empfehlen wir Ihnen folgenden Ablauf:

1. Auswahl des Berufsbildes

Zunächst sollten Sie feststellen, für welchen Beruf Sie Fachkräfte benötigen bzw. in welchem Berufsbild Sie ausbilden möchten. Eine Übersicht über die IHK- Berufe finden Sie unter Berufe A - Z. Über die zu vermittelnden beruflichen Inhalte geben die in den Ausbildungsordnungen enthaltenen Ausbildungsrahmenpläne entscheidende Hinweise. Ausbildungsordnungen können auf dieser Homepage unter "Ausbildungsberufe" heruntergeladen werden. Weiterhin finden Sie dort Angaben über Dauer und Ziel der Ausbildung sowie Richtlinien für die Zwischen- und Abschlussprüfungen.

2. Beratungsgespräch

Wenn Sie sich für einen (oder mehrere) Beruf(e) entschieden haben, vereinbaren Sie einen Gesprächstermin mit einem unserer Ausbildungsberater. Er berät ausführlich über die gewünschte Ausbildung und beantwortet Ihre Fragen im Zusammenhang mit der Berufsbildung. Bei dieser Gelegenheit stellt er die Betriebliche Eignung Ihres Unternehmens für den entsprechenden Beruf fest.

3. Benennung des Ausbilders

Mit dem Personalbogen für Ausbilder teilen Sie der Kammer mit, welche Person in Ihrem Unternehmen die Vermittlung der Ausbildungsinhalte maßgeblich übernehmen soll. Der Ausbilder/die Ausbilderin muss persönlich und fachlich geeignet sein. Die fachliche Eignung dokumentieren Sie mit entsprechenden Anlagen wie Lebenslauf und Berufsabschlusszeugnis. Nun haben Sie die Voraussetzungen für den Abschluss eines Ausbildungsvertrages geschaffen. 

Personalbogen für Ausbilder (210 KB, PDF)

4. Bewerbersuche und Auswahlverfahren

Für die Suche nach einem geeigneten Auszubildenden sollten Sie Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit die Lehrstelle möglichst mit Nennung Ihrer gewünschten Anforderungen melden. Weiterhin können Sie die Stelle kostenfrei auf der Internet-Lehrstellenbörse der IHK anbieten bzw. dort die aktuellen Bewerber für die entsprechenden Berufsbilder einsehen.

5. Abschluss des Ausbildungsvertrages

Wenn das Bewerbungsverfahren abgeschlossen ist und Sie einen geeigneten Kandidaten gefunden haben, füllen Sie den Ausbildungsvertrag aus und senden alle Ausfertigungen zusammen mit dem Antrag auf Eintragung und dem von Ihnen zeitlich gegliederten Ausbildungsplan an die IHK. Ein Vertragsmuster können Sie unter "Aktuelles" herunterladen.

6. Anmeldung in der Berufsschule

Alle Auszubildenden in NRW, die zu Beginn der Ausbildung das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind zum Berufsschulbesuch verpflichtet. Die Anmeldung erfolgt durch den Ausbildungsbetrieb möglichst frühzeitig bei dem zuständigen Berufskolleg. Die Ausbildungsberater der IHK nennen Ihnen gern die entsprechenden Adressen und Ansprechpartner. 

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Berechtigung zum Einstellen und Ausbilden

Das Berufsbildungsgesetz macht die Berechtigung zum Ausbilden von bestimmten Voraussetzungen abhängig:

  • Betriebliche Eignung

Eine qualifizierte, den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes entsprechende Berufsausbildung erfordert eine nach Art und Einrichtung geeignete Ausbildungsstätte. Dies bedeutet, dass die Fertigkeiten und Kenntnisse, die einem bestimmten Berufsbild entsprechen, auch in der Praxis des Betriebes vermittelt werden können. Falls einzelne Inhalte in Ihrem Betrieb nicht vermittelt werden können, besteht die Möglichkeit, diese Lücken durch externe Ausbildungsmaßnahmen, Kooperationen oder Ausbildungsverbünde zu schließen.

  • Persönliche Eignung

Nur wer persönlich geeignet ist, darf Auszubildende einstellen. Diese Eignung ist in den allermeisten Fällen gegeben. Als nicht geeignet gelten Personen, die wegen bestimmter Delikte vorbestraft sind oder gegen Bestimmungen des Berufsbildungsgesetz verstoßen haben.

  • Fachliche Eignung

Das Unternehmen muss eine Person zum Ausbilder bestimmen, die neben der persönlichen Eignung auch beruflich und berufs- und arbeitspädagogisch geeignet ist.

Die berufliche Eignung ist erfüllt, wenn der Ausbilder einen Berufsabschluss in der entsprechenden Fachrichtung bestanden hat und über Berufspraxis verfügt. Auch bei fehlendem Berufsabschluss kann die Eignung u. U. zuerkannt werden, wenn ausreichende Praxiszeiten nachgewiesen werden können.

Die berufs- und arbeitspädagogische Eignung ist grundsätzlich durch das Ablegen der sog. AdA-Prüfung nachzuweisen.

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Mit dem Personalbogen für Ausbilder teilen Sie der IHK mit, wer in Ihrem Unternehmen für welchen Beruf die Ausbildung maßgeblich durchführen wird. Bei der erstmaligen Benennung des Ausbilders werden zusätzlich folgende Anlagen benötigt:

  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Kopie des Berufsabschlusszeugnisses
  • Kopie des AdA-Zeugnisses
  • Arbeitgeberbescheinigung über die Berufspraxis im Ausbildungsberuf

Personalbogen für Ausbilder (210 KB, PDF)

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