Einstiegsqualifikationen (EQ)

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Einstiegsqualifikationen (EQ)

Die Wirtschaft verpflichtet sich im Rahmen des Pakts für Ausbildung Jugendlichen, die einen Ausbildungsplatz suchen, eine Chance zum Einstieg in die Ausbildung durch Qualifizierung zu geben.

Im Rahmen des bestehenden "Pakts für Ausbildung" stellen Unternehmen der Wirtschaft ausbildungswilligen und ausbildungsfähigen jungen Menschen, die zum Ausbildungsbeginn oder nach der Nachvermittlungsaktion keinen Ausbildungsplatz gefunden haben und somit weiter bei der Agentur für Arbeit geführt werden, einen Einstiegsqualifizierungsplatz, gegliedert nach Berufsfeldern, die den Inhalten des angestrebten Ausbildungsberufes entnommen sind, zur Verfügung.

Die Wirtschaft

meldet die bereitgestellten Einstiegsqualifizierungsplätze mittels Antwortbogen (siehe Punkt Antwortbogen unten) an die für sie zuständige Industrie- und Handelskammer. Die somit bekannten Einstiegsqualifizierungsplätze werden der für den Bereich zuständigen Agentur für Arbeit gemeldet, die die noch nicht versorgten ausbildungswilligen und ausbildungsfähigen Bewerber informiert.

Jugendliche

bekommen von der Agentur für Arbeit die offenen Einstiegsqualifizierungsplätze genannt und bewerben sich um die offenen Stellen.

Die Chance

Ausbildungsplatzsuchende Jugendliche können in bestimmten Berufsfeldern ihres Ausbildungswunsches eine Qualifizierung durchführen. In einem Zeitraum von sechs bis zwölf Monaten erhalten sie einen Einblick in den gewünschten Ausbildungsberuf, in den Betrieb und das Berufsleben.

Nach Abschluss der Einstiegsqualifizierung stellt das Unternehmen ein betriebliches Zeugnis aus. Bei entsprechenden Leistungen stellt die INdustrie- und Handelskammer für das Berufsfeld ein Zertifikat aus, das bei der Ausbildung in dem Ausbildungsberuf zur Anrechnung von sechs Monaten führen kann.

Förderung

Gefördert wird das Programm durch die Agenturen für Arbeit in Höhe von insgesamt 325 €, wovon 216 € dem/der Qualifikanten/in zukommen. Die restlichen 109 € sind die Gesamtsozialversicherungsabgaben, die der Betrieb an den entsprechenden Träger abführen muss. Die Beantragung erfolgt über ein Formular, das bei den entsprechenden Agenturen für Arbeit angefordert werden kann. Zu beachten ist, dass die Förderung von der Agentur bewilligt wird, an dem der Wohnsitz des/der Qualifikanten/in ist.

Weitere Informationen

erhalten Unternehmen und interessierte Jugendliche bei der für sie zuständigen Industrie- und Handelskammer und auf der Internet-Seite des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK).

 

Informationen zu den Berufsfeldern

Die Einstiegsqualifizierung gliedert sich in bestimmte Berufsfelder. Einen Überblick, geordnet nach gewerblich-technischen und kaufmännischen sowie kaufmännisch verwandten Berufsfeldern erhalten Sie hier:

gewerblich-technische Berufsfelder (PDF)

kaufmännische und kaufmännisch verwandte Berufsfelder (PDF)

Antwortbogen Einstiegsqualifizierung

Unternehmen, die Einstiegsqualifizierungsplätze zur Verfügung stellen, können die bereitgestellten Antwortbögen verwenden:

Antwortbogen gewerblich-technische Berufsfelder (PDF)

Antwortbogen kaufmännische und kaufmännisch verwandte Berufsfelder (PDF)

Die Meldung der bereitgestellten Einstiegsqualifizierungsplätze mit Hilfe des Antwortbogens per Fax an die zuständige Industrie- und Handelskammer ist ausreichend. Die Telefax-Nr. der IHK Ostwestfalen: 0521 554-423.

 

Checkliste zur Einstiegsqualifizierung

Die Checkliste ermöglicht den Interessenten, die Vorgänge und Aktivitäten, die zur Bereitstellung und Durchführung einer Einstiegsqualifizierung gehören, auf einen Blick zu überschauen.

Checkliste (PDF)

 

Einstiegsqualifizierungs-Vertrag

Zur Durchführung einer Einstiegsqualifizierung wird zwischen den Vertragspartnern, Unternehmen und dem/der Qualifikant/in ein Einstiegsqualifizierungs-Vertrag geschlossen. Dieser Vertrag ist gleichzeitig Grundlage zur Beantragung von Leistungen nach den Richtlinien des Sonderpgrogramms Einstiegsqualifizierung Jugendlicher bei der Agentur für Arbeit.

Muster EQ-Vertrag (97 KB, PDF)

Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer zur Verfügung. Für die IHK Ostwestfalen ist das Hans-Joachim Rost, Tel. 0521 554-138, E-Mail: Hans-Joachim Rost