Auslandsaufenthalte während der Ausbildung

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Auslandsaufenthalte während der Ausbildung

Das Berufsbildungsgesetz schafft für ausbildende Unternehmen die Möglichkeit, dass ihre Auszubildenden einen Teil der Ausbildung im Ausland verbringen können. Das angefügte Informationsblatt bietet einen Überblick über die Handlungsspielräume und Pflichten von Unternehmen und Auszubildenden.

Informationsblatt Auslandsaufenthalte während der Ausbildung 

Auslandsaufenthalte gelten nach dem Berufsbildungsgesetz als Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte. Daher müssen sie entweder zu Beginn der Ausbildung im Ausbildungsvertrag schriftlich festgehalten oder nachträglich vereinbart und die IHK über die Vertragsänderung informiert werden. Dauert der Auslandsaufenthalt länger als vier Wochen, muss zusätzlich mit der IHK ein Ausbildungsplatn abgestimmt werden. Im Anhang stellen wir Ihnen ein Formular zur Verfügung, das Unternehmen nutzen können, um nachträglich vereinbarte Auslandsaufenthalte an die IHK zu melden.

Vordruck Zusatzvereinbarung 

Weitere Informationen zu Auslandsaufenthalten bzw. Auslandspraktika in der beruflichen Ausbildung erhalten Sie auf der Internet-Seite "Fit für Europa" der EU-Geschäftsstelle Wirtschaft und Berufsbildung der Bezirksregierung Detmold und den Ansprechpartnern der IHK:

Attila Sepsi (alle Berufe): 0521 554-163, Mail
Michael Kaiser (kfm. Berufe): 0521 554-244, Mail
Jens Schmidt (gew.-techn. Berufe): 0521 554-262, Mail